Nulleinspeisung: PV-Anlage ohne Einspeisung betreiben – Technik, Recht und Wirtschaftlichkeit

Nulleinspeisung: 0-Watt-Begrenzung per Sensor, warum Netzbetreiber und MaStR trotzdem Pflicht sind, Unterschied zur 60-%-Regel und ob es sich ohne 7,70 ct rechnet.

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Nulleinspeisung heißt: Deine PV-Anlage gibt am Netzanschlusspunkt dauerhaft 0 Watt ins öffentliche Netz ab – ein Messsensor am Hausanschluss drosselt den Wechselrichter in Echtzeit auf den aktuellen Verbrauch. Anmeldung beim Netzbetreiber und Registrierung im Marktstammdatenregister bleiben trotzdem Pflicht, sobald das Haus am Netz hängt. Wirtschaftlich sinnvoll ist Nulleinspeisung nur in Sonderfällen, denn jede abgeregelte Kilowattstunde ist eine verschenkte Vergütung von 7,70 ct.

Was ist Nulleinspeisung und wie funktioniert sie technisch?

Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Die Clearingstelle EEG|KWKG versteht darunter Anlagen, die dauerhaft keinen Strom in das Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen. Technisch braucht es dafür drei Bausteine:

  1. Einen Wechselrichter mit dynamischer Einspeisebegrenzung – in den Apps meist „Zero Export" oder „Einspeiselimit 0 W" genannt. Fast alle aktuellen Hybrid- und Stringwechselrichter beherrschen das ab Werk.
  2. Einen Messpunkt am Hausanschluss – ein Energiezähler mit Stromwandlerklemmen (CT) oder ein Smart-Meter-Sensor, der den Leistungsfluss in beide Richtungen misst und per RS485, Ethernet oder WLAN an den Wechselrichter meldet. Nachrüstregler kosten grob 200–600 € plus Sensor; bei vielen Systemen gehört der Zähler zum Lieferumfang.
  3. Optional einen Batteriespeicher, der Überschüsse aufnimmt, bevor die Anlage gedrosselt wird.

Der Regelkreis läuft so: Der Zähler meldet „Haus zieht 1,2 kW", der Wechselrichter liefert 1,2 kW und lädt zusätzlich den Speicher. Ist der Speicher voll und der Verbrauch niedrig, regelt die Anlage auf genau diese Last herunter – der Rest der möglichen Solarleistung bleibt ungenutzt auf dem Dach. Ein Inselbetrieb ist das nicht: Das Haus bleibt am Netz und bezieht nachts und im Winter ganz normal Strom.

Muss ich eine Nulleinspeisungsanlage anmelden?

Ja – und zwar an beiden Stellen, die auch für einspeisende Anlagen gelten:

Dazu kommen zwei Punkte, die viele unterschätzen: Auch bei Nulleinspeisung muss jeder Netzbezug und jede – theoretisch mögliche – Einspeisung messtechnisch erfasst werden (§ 4 Abs. 3 StromNZV); du bekommst also in der Regel eine moderne Messeinrichtung oder ein Smart Meter. Und die Steuerbarkeitspflicht nach § 9 EEG richtet sich nach der installierten Leistung, nicht nach der Einspeiseleistung. Immerhin: Ist die Nulleinspeisung physisch sichergestellt, entfällt laut Clearingstelle die Zuordnungspflicht zu einer Veräußerungsform – und damit die Direktvermarktungspflicht, die sonst ab 100 kWp greift.

Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen

Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen – wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.

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Nulleinspeisung, 70-%-Regel und 60 % nach Solarspitzengesetz: der Unterschied

RegelungWas wird begrenzt?Für wen?Ertragsverlust
70-%-Regel (alt)Einspeisung auf 70 % der ModulleistungKleinanlagen bis 2022; für Neuanlagen bis 25 kWp seit dem EEG 2023 abgeschafftwenige Prozent
60-%-Kappung (Solarspitzengesetz, seit 25.02.2025)Einspeisung auf 60 % der Modulleistung, bis ein intelligentes Messsystem eingebaut istNeuanlagen ohne Smart Metermeist unter 5 %, mit Speicher und Eigenverbrauch fast null
NulleinspeisungEinspeisung auf 0 Wfreiwillig oder wenn der Netzbetreiber keine Einspeisung zulässtder komplette Überschuss

Die 60-%-Regel kostet dich also fast nichts, weil nur die seltenen Mittagsspitzen abgeschnitten werden; sie entfällt, sobald ein Smart Meter arbeitet. Nulleinspeisung dagegen kappt nicht die Spitze, sondern alles, was das Haus gerade nicht verbraucht. Hintergründe zur Kappung findest du im Ratgeber Solarspitzengesetz.

Wann ist Nulleinspeisung sinnvoll?

In diesen Situationen taucht die Nulleinspeisung zu Recht auf:

Kein guter Grund ist die Hoffnung, Bürokratie zu sparen: Anmeldung, MaStR und Zähler bleiben. Und wer Unabhängigkeit sucht, ist mit einer normalen Überschussanlage plus Speicher besser bedient – siehe Photovoltaik ohne Einspeisevergütung.

Rechnet sich Nulleinspeisung ohne Vergütung? Ein Rechenbeispiel

Annahmen: 8-kWp-Anlage, 7.600 kWh Jahresertrag (950 kWh/kWp), Anschaffung 8.000–12.000 € (1.000–1.500 €/kWp, 0 % MwSt), Haushaltsstrompreis 37,0 ct/kWh (BDEW-Strompreisanalyse, April 2026), Einspeisevergütung 7,70 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp, Inbetriebnahme ab 01.08.2026).

VarianteEigenverbrauchErsparnis StrombezugEinspeiseerlösNutzen pro Jahr
A: Überschusseinspeisung, kein Speicher30 % = 2.280 kWh844 €5.320 kWh × 7,70 ct = 410 €1.254 €
B: Nulleinspeisung, kein Speicher30 % = 2.280 kWh844 €0 € (5.320 kWh abgeregelt)844 €
C: Nulleinspeisung mit 10-kWh-Speicherca. 60 % = 4.560 kWh1.687 €0 € (3.040 kWh abgeregelt)1.687 € abzüglich Speicherkosten
D: Überschusseinspeisung mit 10-kWh-Speicherca. 60 % = 4.560 kWh1.687 €3.040 kWh × 7,70 ct = 234 €1.921 € abzüglich Speicherkosten

Das Muster ist immer gleich: Die Nulleinspeisung liegt bei identischer Hardware exakt um den Einspeiseerlös hinter der Überschusseinspeisung – 410 € pro Jahr ohne Speicher, 234 € mit Speicher. Über 20 Jahre summiert sich das auf 4.700–8.200 €, also grob die Hälfte der Anschaffungskosten. Die reine Nulleinspeisungsanlage ohne Speicher amortisiert sich bei 10.000 € Investition erst nach rund 12 Jahren statt nach etwa 8 Jahren. Eine Speicherpflicht gibt es nicht, aber ohne Speicher verschenkst du in einem normalen Haushalt rund 70 % des Ertrags – Nulleinspeisung ist deshalb in der Praxis fast immer eine Speicherlösung. Prüfe deine Zahlen im PV-Rechner.

Nachteile, Risiken und Fazit

Fazit: Nulleinspeisung ist ein Werkzeug für Sonderfälle – Netzengpass, sehr hoher Eigenverbrauch oder große Anlagen, die Direktvermarktung vermeiden wollen. Für das typische Einfamilienhaus ist die Überschusseinspeisung mit Speicher die bessere Wahl: gleiche Hardware, gleiche Pflichten, aber 230–410 € mehr pro Jahr.

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Quellen und weiterführende Links

Häufige Fragen

Ist Nulleinspeisung in Deutschland erlaubt?
Ja. Du darfst eine PV-Anlage so betreiben, dass sie keinen Strom ins öffentliche Netz abgibt. Sie muss aber wie jede andere Anlage beim Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister registriert werden, und die Einspeisebegrenzung muss den technischen Anschlussregeln (VDE-AR-N 4105) entsprechen.
Muss ich eine Nulleinspeisungsanlage im Marktstammdatenregister anmelden?
Ja, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Die Bundesnetzagentur stellt klar, dass jede Anlage mit unmittelbarem oder mittelbarem Netzanschluss registrierungspflichtig ist – egal, ob sie einspeist. Nur echte Inselanlagen, die technisch und rechtlich dauerhaft vom Netz getrennt sind, fallen nicht darunter.
Brauche ich für Nulleinspeisung einen Speicher?
Eine Pflicht gibt es nicht. Ohne Speicher wird aber in einem typischen Haushalt rund 70 % des Solarertrags abgeregelt, weil tagsüber wenig verbraucht wird. Ein Speicher hebt den Eigenverbrauch auf etwa 60 % und macht die Nulleinspeisung erst halbwegs wirtschaftlich.
Was ist der Unterschied zwischen Nulleinspeisung und der 60-%-Regel?
Die 60-%-Regel des Solarspitzengesetzes kappt bei Neuanlagen ohne Smart Meter nur die Einspeisespitze oberhalb von 60 % der Modulleistung – der Ertragsverlust liegt meist unter 5 %. Nulleinspeisung begrenzt die Einspeisung auf 0 Watt und verschenkt damit den gesamten Überschuss, der nicht im Haus oder Speicher landet.
Bekomme ich bei Nulleinspeisung eine Einspeisevergütung?
Nein, denn es wird nichts eingespeist. Willst du später doch einspeisen, brauchst du die Freigabe des Netzbetreibers und musst die Betriebsweise im Marktstammdatenregister ändern. Welcher Vergütungssatz dann gilt, hängt vom Inbetriebnahmedatum der Anlage ab – kläre das vorher mit dem Netzbetreiber.

Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.


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