PV-Anlage in der Wohngebäudeversicherung mitversichert? Meist erst nach Meldung: Gefahrerhöhung (§ 23 VVG), Zuschlag 35–120 €/Jahr, was gedeckt ist und was nicht.
Nein, nicht automatisch. Bei den meisten bestehenden Wohngebäudeversicherungen ist eine nachträglich montierte PV-Anlage erst mitversichert, wenn du sie dem Versicherer gemeldet und – meist für 35–120 € Zuschlag im Jahr – in den Vertrag aufgenommen hast. Ohne Meldung riskierst du als Gefahrerhöhung nach § 23 VVG Leistungskürzungen bis hin zur Leistungsfreiheit. Gedeckt sind dann typischerweise Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser, nicht aber Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl oder Ertragsausfall.
Der Versichererverband GDV sagt es deutlich: Der bestehende Schutz einer Wohngebäudeversicherung erstreckt sich in der Regel nicht auf eine PV-Anlage. Zwei Wege führen zur Deckung: ein PV-Baustein in der Gebäudepolice oder eine separate Photovoltaikversicherung. In den GDV-Musterbedingungen (VGB 2022) ist die Anlage eine zusätzlich vereinbarbare Klausel; versichert sind dann Module, Montagegestell, Befestigungen, Wechselrichter, Leistungsoptimierer und Verkabelung – meist bis zu einer im Vertrag genannten kWp-Grenze. Der Batteriespeicher ist laut ADAC nicht immer automatisch enthalten und kostet als Baustein etwa 20–50 € im Jahr extra.
Neuere Tarife schließen kleine Dachanlagen bis zu einer Leistungsgrenze ohne Aufpreis ein. Ob deiner dazugehört, steht in den Versicherungsbedingungen unter „Photovoltaik", „Solaranlagen" oder „Gebäudezubehör". Wer beim Hauskauf eine Anlage übernimmt, muss ebenfalls prüfen, ob sie im Vertrag steht – siehe PV-Anlage beim Hauskauf übernehmen.
Nach § 23 VVG darfst du nach Vertragsschluss ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen. Eine PV-Anlage gilt vielen Versicherern als genau das: Sie erhöht die Brandlast auf dem Dach, führt bei Tageslicht nicht abschaltbare Gleichspannung und erschwert der Feuerwehr Löscharbeiten. Die Verbraucherzentrale rät deshalb, die geplante Installation schon vor Arbeitsbeginn zu melden; der ADAC empfiehlt die Meldung vor Lieferung und Montage.
Die Folgen einer unterlassenen Meldung regelt § 26 VVG: Bei vorsätzlicher Verletzung ist der Versicherer leistungsfrei, bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung anteilig kürzen. Für Gefahrerhöhungen, die du nur anzeigen musstest, gilt: Tritt der Schaden später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem die Anzeige hätte vorliegen müssen, muss der Versicherer nicht zahlen – es sei denn, er kannte die Gefahrerhöhung. Immerhin: Hat die Anlage mit dem Schaden nichts zu tun (etwa ein Rohrbruch im Keller), bleibt die Deckung bestehen (§ 26 Abs. 3 VVG). Zusätzlich kann der Versicherer nach § 24 VVG kündigen oder nach § 25 VVG den Beitrag erhöhen.
Der zweite Grund für die Meldung ist die Versicherungssumme: Läuft der Vertrag nach gleitendem Neuwert oder Wohnflächenmodell, muss der Wert der Anlage (bei Einfamilienhäusern oft 10.000–25.000 €) in die Bewertung einfließen – sonst droht bei jedem Schaden am Haus eine anteilige Unterversicherung.
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| Risiko | PV-Baustein in der Wohngebäudeversicherung | Separate PV-Versicherung (Allgefahren) |
|---|---|---|
| Feuer, Blitzschlag, Explosion | ✅ | ✅ |
| Sturm (ab Windstärke 8), Hagel | ✅ | ✅ |
| Leitungswasser | ✅ | ✅ |
| Überspannung durch Blitz | meist ✅ | ✅ |
| Elementar (Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck, Erdrutsch) | nur mit Elementarbaustein | meist ✅ |
| Kurzschluss, Überspannung ohne Blitz, Bedienfehler | ❌ oder nur als Zusatz | ✅ |
| Tierbiss (Marder) | ❌ oder nur als Zusatz | ✅ (oft mit Mindestsumme, z. B. 1.000 €) |
| Diebstahl, Vandalismus | ❌ oder nur als Zusatz | ✅ |
| Grobe Fahrlässigkeit | tarifabhängig | ✅ (oft bis Mindestsumme, z. B. 2.500 €) |
| Ertragsausfall während der Reparatur | ❌ | ✅ |
| Verschleiß, Degradation, Montagefehler | ❌ | ❌ (Garantie und Gewährleistung) |
Der Baustein kostet nach ADAC-Angaben 35–120 € im Jahr und deckt die großen Wetter- und Feuerrisiken. Die separate Allgefahrenpolice liegt für eine 10-kWp-Anlage bei 70–110 € (mit 10-kWh-Speicher 100–160 €) und versichert zusätzlich Bedienfehler, Tierbiss, Diebstahl, Elektronikschäden und den Ertragsausfall. Die Verbraucherzentrale hält die teurere Spezialpolice meist erst ab etwa 10 kW für sinnvoll.
Faustregel: Baustein, wenn die Anlage klein, gut zugänglich und ohne Speicher ist; Allgefahrenpolice bei Speicher, Marderrisiko (Dachboden, ländliche Lage), hohem Anlagenwert oder wenn der Gebäudeversicherer den Baustein nur mit Ausschlüssen anbietet. Einen detaillierten Vergleich der drei Absicherungswege findest du im Ratgeber Photovoltaik-Versicherung.
Löst sich ein Modul im Sturm und trifft das Nachbarauto, ist das kein Sachschaden an deiner Anlage, sondern ein Haftpflichtfall. Die Wohngebäudeversicherung hilft hier nicht. Viele moderne Privathaftpflicht-Tarife schließen den Betrieb einer PV-Anlage auf dem selbst bewohnten Haus bis zu einer Leistungsgrenze (je nach Tarif etwa 10–30 kWp) ein – einschließlich Einspeisung. Ältere Verträge sehen in der Einspeisung ins öffentliche Netz jedoch eine unternehmerische Tätigkeit und schließen sie aus. Für vermietete Häuser ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht zuständig.
Frag schriftlich nach, ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage inklusive Einspeisung eingeschlossen ist. Falls nicht, kostet eine eigenständige Betreiberhaftpflicht etwa 30–70 € im Jahr.
So meldest du die Anlage richtig:
Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.
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