PV-Anlage 2026 kaufen oder warten? Entscheidungshilfe nach EEG-2027-Entwurf
Soll ich meine Solaranlage jetzt 2026 kaufen oder besser bis 2027 warten? Fundierte Analyse zu EEG-2027-Entwurf, Bestandsschutz, Einspeisevergütung und Modulpreisen.
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die EEG-Novelle beschlossen: Für Neuanlagen entfällt ab dem 1. Januar 2027 die feste 20-Jahres-Einspeisevergütung – ersetzt nur durch eine befristete Übergangszahlung. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, doch die Richtung steht. Das wirft eine drängende Frage auf: Jetzt noch 2026 kaufen – oder lieber abwarten?
Die kurze Antwort: Wer 2026 eine PV-Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Bestandsschutz auf die aktuelle Einspeisevergütung (bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh seit 01.08.2026; davor 7,78). Das ist in den allermeisten Fällen der bessere Deal.
Dieser Artikel zeigt dir die Fakten – ohne Panikmache, aber mit klarer Empfehlung.
Das plant die EEG-Novelle 2027 (Stand: Referentenentwurf 17.07.2026)
Feste Einspeisevergütung entfällt für Neuanlagen. Stattdessen: eine befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh (anzulegender Wert 6,2 ct minus 1,0 ct) in der neuen Veräußerungsform „Netzbetreiberabnahme" – nur für 36 Monate ab Inbetriebnahme, ab 01.08.2027 mit −1 % pro Halbjahr
Gestaffelter Zugang: Inbetriebnahme 2027 → Anlagen unter 50 kW, 2028 → unter 25 kW, 2029 → unter 7 kW; ab 2030 keine Übergangszahlung mehr (volle Direktvermarktung)
Volleinspeiser-Bonus und die Vergütungsklassen ≤ 10/≤ 40 kW entfallen für Neuanlagen komplett
Neu: Direktvermarktungsbonus 1,5 ct/kWh für 48 Monate (§ 50c, Anlagen unter 25 kW)
Bestandsschutz (§ 100): Alle Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Einspeisevergütung für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr
Wichtig: Nach dem Kabinettsbeschluss vom 29.07.2026 fehlen noch Bundestag und Bundesrat (Entwurf seit 14.08. beim Bundesrat als Drs. 470/26; Beratung ab September, Verabschiedung möglicherweise im Oktober); das Inkrafttreten ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Das politische Signal ist eindeutig: Die Förderung kleiner PV-Anlagen läuft schrittweise aus. Der Branchenverband BSW-Solar warnt vor einem Nachfrageeinbruch um mehr als zwei Drittel.
Preise vergleichen lohnt: oft 4.000–7.000 € Unterschied bei 10 kWp
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Einspeisung 6.650 kWh × 0,0770 € (Satz ab 01.08.2026) = 512 €/Jahr über 20 Jahre = ca. 10.240 € garantierte Zusatzeinnahmen
Plus eingesparte Stromkosten durch Eigenverbrauch: ca. 1.000 €/Jahr
Argumente FÜR den Kauf 2026
1. Einspeisevergütung für 20 Jahre sichern
Wer jetzt kauft, bekommt den bei Inbetriebnahme gültigen Satz garantiert bis 2046. Wer 2027 kauft und die EEG-Novelle kommt, erhält nur noch die befristete Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate und muss danach in die Direktvermarktung – mit unklaren, schwankenden Erlösen.
2. Planungssicherheit
Heutige Sätze sind gesetzlich fixiert. Die Regelungen nach 2027 sind unsicher – selbst wenn der Entwurf gekippt wird, ist die Degression (halbjährlich –1 %) weiterhin wirksam.
3. Aktuelle Modulpreise sind attraktiv
Solarmodule kosten 2026 so wenig wie nie: ca. 800–1.200 € pro kWp (nur Module). Die Preise haben sich stabilisiert – weitere große Preissenkungen sind nicht abzusehen.
4. Nullsteuersatz (0 % MwSt) gilt weiterhin
Der 0 %-Umsatzsteuer-Satz auf PV-Anlagen bis 30 kWp bleibt unverändert. Das spart bei einer typischen 10-kWp-Anlage rund 3.800 €.
5. Halbjährliche Degression
Pro Halbjahr sinkt die Einspeisevergütung um 1 %. Zum 01.08.2026 fällt der Satz bis 10 kWp von 7,78 auf 7,70 ct/kWh. Auch mit dem August-Satz gilt: 20 Jahre garantierte Vergütung – ein Vorteil, den es nach der geplanten EEG-Novelle für Neuanlagen nicht mehr gibt.
6. Handwerkerkapazitäten
Im Laufe von 2026 könnten Vorzieh-Effekte die Wartezeiten bei Fachbetrieben verlängern. Wer früh plant, hat die Auswahl.
Argumente FÜRS Warten (und warum sie meist nicht greifen)
"Vielleicht kommt die Reform nicht"
Möglich. Aber auch dann sinken die Sätze weiter halbjährlich. Einen finanziellen Vorteil durch Warten siehst du nicht.
"Modulpreise sinken vielleicht noch weiter"
Die Preise sind seit 2023 auf niedrigem Niveau. Eine weitere massive Preissenkung ist laut Marktbeobachtern nicht absehbar. Zumal der Zeitverlust (kein Ertrag) die potenzielle Ersparnis meist übersteigt.
"Die neue Regelung könnte besser sein"
Theoretisch möglich, praktisch unwahrscheinlich. Der Entwurf geht klar in Richtung weniger Förderung, nicht mehr.
So lohnt sich PV auch ohne feste Einspeisevergütung
Selbst wenn die Novelle kommt und du erst 2027 kaufst: Dann gibt es zunächst die Übergangszahlung (5,2 ct/kWh für 36 Monate), danach Direktvermarktung. Photovoltaik lohnt sich weiterhin – allerdings fast ausschließlich über Eigenverbrauch:
Netzstrom: ca. 36 ct/kWh
Eigener Solarstrom: 0 ct/kWh (nach Amortisation)
Ersparnis pro kWh Eigenverbrauch: ca. 30 ct
Einspeisevergütung 2026: 7,70 ct/kWh seit 01.08.2026 (nur mit EEG-Bestandsschutz)
Fazit: Mit Speicher (60–70 % Eigenverbrauch) und Wärmepumpe/E-Auto lohnt sich PV auch zukünftig. Aber: Mit heutigem Bestandsschutz wird es eindeutig attraktiver.
Konkrete Empfehlung nach Szenario
Szenario A: Du hast dein Haus und planst PV sowieso
➡️ Jetzt kaufen. Bestandsschutz sichern, 20 Jahre Vergütung garantiert.
Szenario B: Du bist unentschlossen, ob PV überhaupt
➡️ Jetzt prüfen. Mit unserem Ersparnisrechner in 60 Sekunden checken. Wenn sich Amortisation in 10–12 Jahren zeigt: zuschlagen.
Szenario C: Du baust neu oder sanierst
➡️ In die Bauplanung integrieren. Pflicht in BW bei Neubauten, anderswo Empfehlung. Kombi mit Wärmepumpe lohnt sich doppelt.
Szenario D: Dach in schlechtem Zustand
➡️ Erst Dach sanieren. Sonst musst du die Anlage später nochmal demontieren. Aber: Plane so, dass die Anlage noch 2026 läuft.
Szenario E: Knappes Budget
➡️ Balkonkraftwerk ab 300 €. Sofort Strom sparen, bei Bedarf später aufstocken. Balkon vs. Dachanlage
Angebote anfordern: Mehrere Angebote vergleichen – 2026 sind die Auftragsbücher der Installateure dichter, früh starten lohnt sich
In Betrieb bis 31.12.2026: Erst mit der Inbetriebnahme startet der 20-jährige Bestandsschutz
Fazit
Wer 2026 eine PV-Anlage kauft, sichert sich zwei Vorteile gleichzeitig: die noch vergleichsweise hohe Einspeisevergütung (7,78 ct/kWh, ab 01.08.2026: 7,70 ct/kWh) und 20 Jahre Bestandsschutz. Auch wenn die EEG-Novelle nicht exakt so kommt wie im Entwurf – ein Vorteil durchs Warten ist praktisch nicht in Sicht.
Unsere klare Empfehlung: Jetzt vergleichen, 2026 in Betrieb nehmen.
Sollte ich jetzt 2026 kaufen oder auf 2027 warten?
Wer 2026 kauft und die Anlage noch in diesem Jahr in Betrieb nimmt, sichert sich 20 Jahre Bestandsschutz auf die aktuelle Einspeisevergütung (bis 10 kWp: 7,78 ct/kWh, ab 01.08.2026: 7,70 ct/kWh). Laut EEG-Novellen-Entwurf erhalten Neuanlagen ab 2027 nur noch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für 36 Monate – für die meisten Haushalte ist der Kauf 2026 daher klar attraktiver.
Ist die EEG-Novelle 2027 schon beschlossen?
Das Kabinett hat sie am 29.07.2026 beschlossen, seit 14.08.2026 liegt der Entwurf dem Bundesrat vor (Drs. 470/26); die Beratungen laufen ab September, das Inkrafttreten ist für den 01.01.2027 vorgesehen. Selbst wenn das Parlament nachjustiert, sinkt die Einspeisevergütung für Neuanlagen weiter halbjährlich um 1 % – und der Bestandsschutz für 2026er-Anlagen bleibt in jedem Szenario.
Was bedeutet der Bestandsschutz konkret?
Alle PV-Anlagen, die bis zum 31.12.2026 offiziell in Betrieb genommen sind, behalten ihre beim Start festgelegte Einspeisevergütung für 20 Jahre – unabhängig von späteren Gesetzesänderungen. Das sind bei einer typischen 10-kWp-Anlage ca. 10.000 € garantierte Zusatzeinnahmen.
Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Einspeisevergütung?
Ja, allerdings primär über Eigenverbrauch: Eigener Solarstrom ersetzt Netzstrom (36 ct/kWh) – das ist deutlich profitabler als jede Einspeisevergütung. Mit Speicher und Wärmepumpe bleibt Photovoltaik auch ab 2027 rentabel, die Amortisation verlängert sich aber tendenziell um 1–3 Jahre.
Sinken die Modulpreise 2026 oder 2027 noch weiter?
Die Modulpreise sind seit 2023 auf niedrigem Niveau stabil (ca. 800–1.200 € pro kWp). Eine weitere massive Preissenkung ist laut Marktbeobachtern nicht absehbar. Der Zeitverlust (kein Solarertrag) durch Warten übersteigt meist die mögliche Preisersparnis.
Bis wann muss die Anlage 2026 in Betrieb sein?
Relevant für den Bestandsschutz ist die offizielle Inbetriebnahme bis spätestens 31.12.2026. Da Fachbetriebe zum Jahresende voll ausgelastet sein werden, solltest du bis in den Herbst 2026 bestellen, um die Inbetriebnahme bis zum 31.12.2026 zu sichern.