Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh bis 31.07., ab 01.08.2026 7,70 ct/kWh (bis 10 kWp). Alle Sätze, Degression und Ausblick auf die EEG-Novelle 2027.
Die Einspeisevergütung liegt seit dem 01.08.2026 bei 7,70 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp (Volleinspeisung: 12,22 ct/kWh). Der Satz bei Inbetriebnahme wird für 20 Jahre garantiert, sinkt für Neuanlagen aber halbjährlich um 1 % – nächster Stichtag ist der 01.02.2027.
Die Einspeisevergütung ist die gesetzlich garantierte Vergütung, die du für Solarstrom erhältst, den du ins öffentliche Stromnetz einspeist. Sie wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt und für 20 Jahre ab Inbetriebnahme festgeschrieben.
Quelle: Bundesnetzagentur ↗ – amtlich bestätigt. Diese Sätze gelten für Anlagen mit Inbetriebnahme vom 1. August 2026 bis 31. Januar 2027:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,70 ct/kWh | 12,22 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen
Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen – wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.
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Für Anlagen, die bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb gegangen sind, gelten weiterhin diese Sätze – festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| Bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Hintergrund: Die Degression von 1 % pro Halbjahr wirkt auf den „anzulegenden Wert"; die ausgezahlte Vergütung liegt gemäß § 53 EEG um 0,4 ct darunter. Deshalb sinkt der Satz bis 10 kWp rechnerisch von 7,78 auf 7,70 ct/kWh.
Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) bedeutet: Du verbrauchst einen Teil des Stroms selbst und speist den Rest ein. Das ist das Standardmodell für Eigenheimbesitzer. Volleinspeisung bedeutet: Du speist den gesamten erzeugten Strom ins Netz ein und beziehst deinen Haushaltsstrom weiterhin vom Versorger. Die Vergütung ist höher, aber du profitierst nicht vom günstigeren Eigenverbrauch.Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 %. Die jüngste Stufe griff zum 1. August 2026 (bis 10 kWp: 7,70 statt 7,78 ct/kWh), die nächste folgt zum 1. Februar 2027. Das bedeutet:
Alle Stichtage der Degression und was sie für deine Planung bedeutet, findest du im Ratgeber Einspeisevergütung sinkt: Degression & alle Stichtage im Überblick.
Nach der EEG-Novelle 2023 wurde die Vergütung zunächst auf 8,20 ct/kWh angehoben und fixiert. Seit dem 1. Februar 2024 sinkt sie wieder halbjährlich um 1 %. Die Entwicklung der Vergütung für Teileinspeisung (Anlagen bis 10 kWp):
| Inbetriebnahme ab | Teileinspeisung (≤ 10 kWp) |
|---|---|
| 30.07.2022 (EEG 2023) | 8,20 ct/kWh |
| 01.02.2024 | 8,11 ct/kWh |
| 01.08.2024 | 8,03 ct/kWh |
| 01.02.2025 | 7,94 ct/kWh |
| 01.08.2025 | 7,86 ct/kWh |
| 01.02.2026 | 7,78 ct/kWh |
| 01.08.2026 (neu) | 7,70 ct/kWh |
Zur Einordnung: In den Anfangsjahren des EEG (2004) lag die Einspeisevergütung noch bei über 50 ct/kWh. Der starke Rückgang spiegelt die enorm gesunkenen Anlagenkosten wider – heute lohnt sich Photovoltaik vor allem über den Eigenverbrauch, nicht mehr über die Einspeisung. Wichtig: Der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültige Satz bleibt 20 Jahre garantiert.
Das Bundeskabinett hat die EEG-Novelle am 29. Juli 2026 beschlossen; am 14.08.2026 wurde der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet (Drucksache 470/26). Bundestag und Bundesrat beraten ab September, das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Kernpunkte für Neuanlagen ab 2027:
Alle Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, behalten ihre Einspeisevergütung zu den bei Inbetriebnahme geltenden Sätzen für volle 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr. Wer jetzt investiert, sichert sich also die Planungssicherheit für zwei Jahrzehnte.
Mehr dazu im Ratgeber: PV-Anlage 2026 – kaufen oder warten? und Lohnt sich Photovoltaik ohne Einspeisevergütung?
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Die Einspeisevergütung bleibt 2026 ein wichtiger Ertragsbaustein, aber der Eigenverbrauch ist klar wichtiger. Wer bis Ende 2026 seine Anlage in Betrieb nimmt, sichert sich den bei Inbetriebnahme gültigen Satz für 20 Jahre – ein gewichtiges Argument für jetzt, falls die EEG-Novelle 2027 wie geplant kommt und Neuanlagen nur noch die befristete Übergangszahlung erhalten.
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