Photovoltaik für Gewerbe: Kosten, Vergütung, Steuern und Wirtschaftlichkeit von 30 bis 100 kWp

Photovoltaik Gewerbe 2026: 5,44–6,66 ct/kWh für 30–100 kWp, Direktvermarktung ab 100 kW, Vorsteuer statt 0 % MwSt. Rechenbeispiel 50 kWp, KfW 270/293 & Dachpacht.

← Alle Ratgeber-Artikel

Eine gewerbliche Photovoltaikanlage mit 30–100 kWp kostet 2026 rund 1.000–1.300 € je kWp netto und rechnet sich vor allem über den Eigenverbrauch: Jede selbst genutzte kWh ersetzt 17–27 ct Gewerbestrom, während die Einspeisung nur 5,44–6,66 ct/kWh bringt. Bei 60 % Eigenverbrauch amortisiert sich eine 50-kWp-Anlage in etwa 8–10 Jahren; ab 100 kW wird die Direktvermarktung Pflicht.

Warum profitieren Gewerbebetriebe besonders von Photovoltaik?

Privathaushalte verbrauchen ihren Strom morgens und abends – Betriebe zwischen 8 und 17 Uhr, also genau dann, wenn die Anlage produziert. Werkstätten, Kühlhäuser, Büros, Praxen, Supermärkte oder Produktionsbetriebe erreichen deshalb ohne Speicher Eigenverbrauchsquoten von 50–80 %, während ein Einfamilienhaus bei 30 % liegt. Und jede selbst genutzte kWh ist bares Geld: Laut BDEW-Strompreisanalyse vom August 2026 zahlen kleine und mittlere Industriebetriebe im Schnitt 17,2 ct/kWh, kleine Gewerbekunden mit rund 10.000 kWh Jahresverbrauch nach Anbieterangaben um 27 ct/kWh. Eigene Erzeugungskosten einer Gewerbeanlage liegen dagegen je nach Standort bei grob 7–10 ct/kWh über 20 Jahre. Dazu kommen planbare Stromkosten und ein besserer CO₂-Fußabdruck für Kunden und Ausschreibungen.

Einspeisevergütung 2026 für 30–100 kWp – und was 2027 kommt

Für Inbetriebnahmen seit dem 1. August 2026 gelten laut Bundesnetzagentur folgende Sätze (Degression 1 % je Halbjahr, nächster Stichtag 01.02.2027, 20 Jahre garantiert):

AnlagenteilTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Die Sätze gelten anteilig: Eine 50-kWp-Anlage erhält für die ersten 10 kWp 7,70 ct, für die nächsten 30 kWp 6,66 ct und für die letzten 10 kWp 5,44 ct – im Mischsatz rund 6,62 ct/kWh. Volleinspeisung lohnt nur, wenn der Betrieb tagsüber kaum Strom braucht (Lagerhalle, verpachtetes Dach); die Wahl muss vor Inbetriebnahme gemeldet werden – Details im Ratgeber Teileinspeisung oder Volleinspeisung. Über 100 kW entfällt die feste Vergütung: Der Strom muss über einen Direktvermarkter verkauft werden (§ 21 EEG), der Betreiber erhält Marktwert plus gleitende Marktprämie – mehr im Ratgeber Direktvermarktung.

Ausblick: Die vom Kabinett am 29.07.2026 beschlossene EEG-Novelle 2027 (Bundesrat seit 14.08.2026, Bundestag ab September) sieht im Entwurf vor, die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 durch eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate zu ersetzen – und das nur noch für Anlagen unter 50 kW; größere Neuanlagen gingen direkt in die Direktvermarktung. Wer 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die heutigen Sätze für 20 Jahre.

Preise vergleichen lohnt: oft 4.000–7.000 € Unterschied bei 10 kWp

Wer nur ein Angebot einholt, zahlt meist drauf. Unser kostenloser Angebotsvergleich liefert dir bis zu 3 Angebote geprüfter Fachbetriebe aus deiner Region zum direkten Vergleich.

Kostenlos Angebote vergleichen →

100 % kostenlos & unverbindlich · geprüfte regionale Fachbetriebe

Solarspitzengesetz, Smart Meter und Netzanschluss

Für Neuanlagen gelten seit dem 25.02.2025 die Regeln des Solarspitzengesetzes: keine Vergütung in Viertelstunden mit negativem Börsenpreis (die Zeit wird an die 20 Jahre angehängt) und ohne intelligentes Messsystem samt Steuerbox nur 60 % der Nennleistung am Netzanschlusspunkt. Anlagen zwischen 25 und 100 kW müssen ohnehin fernsteuerbar sein; ein Smart Meter ist ab 7 kW Pflichteinbaufall – siehe Smart-Meter-Pflicht. Für Gewerbe mit hohem Tagesverbrauch ist die 60-%-Kappung praktisch bedeutungslos, weil der Strom im Betrieb bleibt.

Beim Netzanschluss hat das Solarpaket I Fristen gesetzt: Bis 30 kW gilt der bestehende Anschluss als geeignet, wenn der Netzbetreiber nicht binnen eines Monats widerspricht; für 30–100 kW beträgt die Frist acht Wochen (§ 8 EEG). Ab etwa 135 kW ist zusätzlich ein Anlagenzertifikat nach VDE-AR-N 4110 nötig, das nach Branchenangaben 3.000–8.000 € kostet – ein Grund, weshalb viele Gewerbeanlagen bewusst unter 100 bzw. 135 kW bleiben.

Steuern: Warum hilft die 30-kWp-Grenze bei Gewerbeanlagen kaum?

Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz (§ 12 Abs. 3 UStG) gilt für Anlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden; auf allen anderen Gebäuden greift die Vereinfachung nur bis 30 kWp. Eine 50-kWp-Anlage auf einer Gewerbehalle kostet also 19 % MwSt – die ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen aber vollständig zurückholt. Für den Betrieb ist das ein reiner Liquiditätsposten; gerechnet wird netto. Einkommen-/Körperschaftsteuer: Die Befreiung nach § 3 Nr. 72 EStG gilt für Anlagen ab 2025 bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit (für ältere Anlagen auf Mehrfamilien- und Gewerbegebäuden 15 kWp je Einheit), gedeckelt auf 100 kWp je Steuerpflichtigem. Eine 50-kWp-Anlage auf einer Halle mit einer Gewerbeeinheit ist damit nicht befreit – Einspeiseerlöse und Eigenverbrauch fließen in die normale Gewinnermittlung, die Anlage wird über 20 Jahre abgeschrieben. Für Betriebe ist das kein Nachteil, eher eine Chance: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG können die Steuerlast im Investitionsjahr deutlich senken. Grundlagen im Ratgeber Photovoltaik & Steuern – die konkrete Gestaltung gehört zum Steuerberater.

Rechenbeispiel: 50-kWp-Anlage mit 60 % Eigenverbrauch

Annahmen: Investition 55.000 € netto (1.100 €/kWp), Ertrag 950 kWh/kWp = 47.500 kWh/Jahr, Gewerbestrompreis 20 ct/kWh netto, Mischvergütung 6,62 ct/kWh, Betriebskosten (Wartung, Versicherung, Messstellenbetrieb) rund 800 €/Jahr.

EigenverbrauchErsparnis StrombezugEinspeiseerlösNutzen nach BetriebskostenAmortisation
30 % (Lager, wenig Tagesverbrauch)14.250 kWh × 0,20 € = 2.850 €33.250 kWh × 0,0662 € = 2.200 €ca. 4.250 €/Jahrca. 13 Jahre
60 % (typischer Handwerks- oder Bürobetrieb)28.500 kWh × 0,20 € = 5.700 €19.000 kWh × 0,0662 € = 1.260 €ca. 6.160 €/Jahrca. 9 Jahre
80 % (Produktion, Kühlung, Zwei-Schicht-Betrieb)38.000 kWh × 0,20 € = 7.600 €9.500 kWh × 0,0662 € = 630 €ca. 7.430 €/Jahrca. 7,5 Jahre

Die Tabelle zeigt den Hebel: Zwischen 30 und 80 % Eigenverbrauch liegen fast sechs Jahre Amortisation – bei gleicher Anlage. Deshalb gehört vor die Planung eine Lastganganalyse (der Netzbetreiber liefert für Betriebe mit registrierender Leistungsmessung die Viertelstundenwerte). Über die Laufzeit von 25 Jahren erwirtschaftet die 60-%-Variante bei gleichbleibenden Strompreisen rund 150.000 € Nutzen bei 55.000 € Investition; steigende Strompreise verbessern die Rechnung, die Degradation der Module (rund 0,5 % pro Jahr) verschlechtert sie leicht. Eine erste Kalkulation für dein Dach liefert der Rechner.

Finanzierung und Förderung – oder doch Dachverpachtung?

Alternativen zur eigenen Investition sind Leasing, Contracting (ein Dienstleister baut und betreibt, der Betrieb kauft den Strom) und Power Purchase Agreements – sinnvoll, wenn Kapital im Kerngeschäft gebunden bleiben soll.

Dachverpachtung – die Alternative ohne eigene Investition: Wer weder investieren noch betreiben will, kann die Dachfläche einem Projektierer überlassen, der die Anlage auf eigene Rechnung baut. Interessant wird das ab rund 1.000 m² zusammenhängender, statisch tragfähiger Dachfläche – also 100 kWp und mehr. Nach Anbieterangaben für 2026 liegen die Pachten bei etwa 2–3,5 € je m² und Jahr, alternativ 35–65 € je kWp und Jahr oder einer Einmalzahlung von 30–70 € je m²; die Verträge laufen 20–30 Jahre und werden meist über eine Dienstbarkeit im Grundbuch gesichert. Manche Modelle kombinieren Pacht mit vergünstigtem Strombezug aus der Anlage.

Die Rechnung dazu: Ein 1.000-m²-Dach bringt als Pacht 2.000–3.500 € pro Jahr – als Eigenanlage mit 150 kWp und 60 % Eigenverbrauch dagegen ein Mehrfaches. Die Verpachtung lohnt daher vor allem bei geringem eigenem Stromverbrauch, knappem Kapital oder wenn die Dachsanierung vom Pächter mitfinanziert wird. Vor der Unterschrift prüfen: Rückbau am Vertragsende, Haftung bei Dachschäden, Regelungen bei Verkauf des Gebäudes und ob der Betrieb später selbst Strom aus der Anlage beziehen darf.

Quellen und weiterführende Links

Weiterlesen

Häufige Fragen

Ab welcher Größe ist die Direktvermarktung Pflicht?
Ab einer installierten Leistung von mehr als 100 kW (§ 21 EEG). Darunter kannst du zwischen fester Einspeisevergütung und freiwilliger Direktvermarktung wählen. In der Direktvermarktung verkauft ein Dienstleister deinen Strom an der Börse; du erhältst den Marktwert plus eine gleitende Marktprämie, die die Differenz zum anzulegenden Wert ausgleicht, abzüglich einer Dienstleistergebühr.
Gilt die 0 % Mehrwertsteuer auch für Gewerbeanlagen?
Nur eingeschränkt. Auf reinen Gewerbegebäuden greift der Nullsteuersatz nur bis 30 kWp; größere Anlagen kosten 19 % MwSt. Für ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen ist das aber kein echter Kostenfaktor: Die Umsatzsteuer wird als Vorsteuer zurückgeholt, gerechnet wird netto. Anders bei Anlagen auf Wohngebäuden sowie öffentlichen und gemeinnützigen Gebäuden – dort gilt 0 % unabhängig von der Größe.
Wie viel Eigenverbrauch braucht eine Gewerbeanlage, damit sie sich rechnet?
Je mehr, desto besser – die Grenze liegt aber niedriger als oft gedacht. Im Rechenbeispiel amortisiert sich eine 50-kWp-Anlage bei 30 % Eigenverbrauch in rund 13 Jahren, bei 60 % in rund 9 und bei 80 % in etwa 7,5 Jahren. Entscheidend ist der Gewerbestrompreis: Bei 27 ct/kWh statt 20 ct verkürzen sich alle Werte deutlich. Eine Lastganganalyse vor der Planung ist deshalb Pflicht.
Was ändert die EEG-Novelle 2027 für Gewerbeanlagen?
Nach dem Kabinettsentwurf vom 29.07.2026 entfällt für Neuanlagen ab 2027 die feste 20-Jahres-Vergütung. Eine Übergangszahlung von 5,2 ct/kWh für maximal 36 Monate soll es nur für Anlagen unter 50 kW geben; größere Neuanlagen gingen direkt in die Direktvermarktung. Der Bundestag berät ab September, Änderungen sind möglich. Wer noch 2026 in Betrieb nimmt, behält die heutigen Sätze für 20 Jahre.
Lohnt sich Dachverpachtung statt eigener Anlage?
Nur bei geringem eigenem Stromverbrauch oder fehlendem Kapital. Nach Anbieterangaben bringt ein 1.000-m²-Dach etwa 2.000 bis 3.500 Euro Pacht pro Jahr, eine eigene 150-kWp-Anlage mit hohem Eigenverbrauch dagegen ein Mehrfaches an Ersparnis und Erlösen. Attraktiv wird die Verpachtung, wenn der Pächter die Dachsanierung mitfinanziert oder der Betrieb vergünstigt Strom aus der Anlage beziehen darf.

Weitere Themen: Solar-Angebote, Solar-Rechner, Förderung 2026.


© 2026 PhotovoltaikGenie – Ein Projekt der Butterflies IT UG (haftungsbeschränkt). Impressum · Datenschutz · Kontakt