Einspeisevergütung sinkt: Degression & alle Stichtage im Überblick
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich um 1 % – aktuell 7,70 ct/kWh bis 10 kWp, nächster Stichtag 01.02.2027. Alle Sätze und Stichtage im Überblick.
Die Einspeisevergütung sinkt halbjährlich – alle Stichtage im Überblick
Die Einspeisevergütung sinkt seit Februar 2024 halbjährlich um 1 % – zuletzt zum 1. August 2026 auf 7,70 ct/kWh für Dachanlagen bis 10 kWp (Teileinspeisung), die nächste Absenkung folgt zum 1. Februar 2027. Hier findest du alle Stichtage, die aktuellen Sätze und was die Degression für deine Planung bedeutet. Wichtig: Jede Anlage behält den bei Inbetriebnahme gültigen Satz für die vollen 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr.
Die wichtigsten Fakten:
Satz bis 31.07.2026 (Teileinspeisung ≤ 10 kWp): 7,78 ct/kWh
Satz ab 01.08.2026: 7,70 ct/kWh (–1 %)
Bestandsschutz: 20 Jahre garantiert ab Inbetriebnahme – auch für August-Anlagen
Degression: 1 % pro Halbjahr, nächste Absenkung zum 01.02.2027
Viel wichtiger als diese Absenkung: Die EEG-Reform will die feste Vergütung für Neuanlagen ab 2027 durch eine niedrigere Übergangsvergütung ersetzen – wer den heutigen Mechanismus will, muss bis Ende 2026 in Betrieb gehen
Die Sätze sind amtlich von der Bundesnetzagentur veröffentlicht (gültig für Inbetriebnahmen bis 31.01.2027).
Stichtag 31.12.2026: Feste Vergütung nur noch für Anlagen, die dieses Jahr ans Netz gehen
Die EEG-Novelle ersetzt die 20-Jahres-Vergütung für Neuanlagen ab 2027. Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typisch 8–16 Wochen – wer den Bestandsschutz will, sollte jetzt vergleichen.
Differenz: rund 105 € über 20 Jahre – bei einer 10-kWp-Anlage.
Klingt wenig? Stimmt. Wer den Juli-Stichtag verpasst hat, hat praktisch nichts verloren. Der wichtige Punkt ist ein anderer:
Das eigentliche Thema: EEG-Reform ab 2027
Nach der am 29.07.2026 vom Kabinett beschlossenen EEG-Novelle soll die klassische Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 schrittweise auslaufen. Statt des harten Förder-Endes aus dem Frühjahrs-Entwurf ist jetzt eine Übergangsvergütung von rund 5,2 ct/kWh (bis zu 36 Monate, halbjährlich sinkend) und anschließend verpflichtende Direktvermarktung mit Bonus geplant. Für eine typische 10-kWp-Anlage heißt das:
Inbetriebnahme
Einspeise-Erlöse über 20 Jahre (ca.)
Juli 2026 (7,78 ct)
ca. 10.350 € garantiert
ab 01.08.2026 (7,70 ct)
ca. 10.260 € garantiert
ab 2027 (Entwurf)
Übergangsvergütung ~5,2 ct für max. 36 Monate, danach Marktpreise – deutlich weniger und nicht garantiert
Wer die 20-jährige feste Vergütung noch bekommen will, muss bis 31.12.2026 in Betrieb gehen. Das ist der eigentliche Stichtag des Jahres.
Das Vertragsdatum ist nicht ausschlaggebend – es zählt der tatsächliche Inbetriebnahme-Zeitpunkt.
Realistischer Zeitplan für Inbetriebnahme bis Jahresende
Von der Angebotsanfrage bis zur Inbetriebnahme vergehen typischerweise 8–16 Wochen:
Schritt
Dauer
Angebote vergleichen, Entscheidung
1–3 Wochen
Auftragserteilung, Planung
1–2 Wochen
Materialbestellung, Wartezeit
2–4 Wochen
Installation (1–3 Tage)
1 Woche
Netzanschluss durch Netzbetreiber
2–6 Wochen
MaStR-Anmeldung
sofort nach Inbetriebnahme
Gesamtdauer
typisch 8–16 Wochen
Fazit: Wer im Spätsommer/Herbst 2026 startet, schafft die Inbetriebnahme bis Jahresende noch gut. Wer erst im November anfängt, läuft in Zeitnot – die Fachbetriebe werden zum Jahresende voll ausgelastet sein, weil viele Käufer den 31.12.2026 als Frist haben.
Was du jetzt konkret tun solltest
Angebote anfordern – in 2 Minuten mehrere Angebote regionaler Fachbetriebe einholen
Ausschreibung an 3+ Anbieter – Preisunterschiede beachten (oft 4.000–7.000 € bei 10 kWp)
Inbetriebnahme bis 31.12.2026 – dann sind 20 Jahre feste Vergütung sicher
Fazit
Die Absenkung zum 01.08.2026 kostet Neueinsteiger rund 90 € über 20 Jahre (10 kWp) – für sich genommen kein Grund zur Panik. Entscheidend ist das Gesamtbild:
Wer noch 2026 in Betrieb geht, sichert sich:
✅ 7,70 ct/kWh fest für 20 Jahre (plus Inbetriebnahmejahr)
✅ Den vollen Bestandsschutz, bevor die EEG-Reform 2027 auf Übergangsvergütung und Direktvermarktung umstellt
Wie hoch ist die Einspeisevergütung ab dem 01.08.2026?
Für Anlagen bis 10 kWp: 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für 10–40 kWp: 6,66 ct/kWh (Teileinspeisung). Das sind die amtlichen Sätze der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027 (reguläre Degression von 1 %).
Ich habe den 31.07.2026 verpasst – wie schlimm ist das?
Kaum. Die Differenz zwischen 7,78 und 7,70 ct/kWh macht bei einer 10-kWp-Anlage nur rund 105 € über 20 Jahre aus. Deutlich wichtiger ist der 31.12.2026: Wer bis dahin in Betrieb geht, bekommt noch die feste 20-Jahres-Vergütung, bevor die geplante EEG-Reform für Neuanlagen ab 2027 auf Übergangsvergütung und Direktvermarktung umstellt.
Wann wird die Einspeisevergütung als Nächstes gesenkt?
Zum 01.02.2027 – die Degression läuft gesetzlich alle 6 Monate mit –1 %. Ob es dazu kommt, hängt von der EEG-Reform ab: Der Entwurf (Stand Juli 2026) sieht für Neuanlagen ab 2027 stattdessen eine Übergangsvergütung von rund 5,2 ct/kWh vor. Bestandsanlagen behalten ihre Sätze in jedem Fall.
Was zählt als "Inbetriebnahme" für den Bestandsschutz?
Der Tag, an dem die Anlage offiziell in Betrieb genommen wird: montiert, ans Netz angeschlossen, Zähler installiert. Nicht der Vertragsabschluss oder das Auftragsdatum. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Schaffe ich die Inbetriebnahme noch bis Ende 2026?
Wer bis in den Herbst startet: sehr wahrscheinlich ja. Der komplette Prozess dauert typisch 8–16 Wochen (Angebotsvergleich, Entscheidung, Installation, Netzanschluss). Ab November wird es knapp, weil die Fachbetriebe zum Jahresende ausgelastet sein werden – der 31.12.2026 ist wegen der EEG-Reform für viele Käufer die entscheidende Frist.
Gilt der Bestandsschutz wirklich 20 Jahre?
Ja. Die Einspeisevergütung, mit der eine Anlage in Betrieb geht, ist für 20 Jahre (plus Rest des Inbetriebnahmejahres) gesetzlich garantiert – unabhängig von späteren Absenkungen oder Gesetzesreformen. Auch der aktuelle EEG-Reform-Entwurf tastet Bestandsanlagen nicht an.